BFE: Stilllegungs- und Entsorgungsfonds auf Zielkurs

Der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds weisen 2003 eine positive Anlagerendite aus und sind weiterhin auf Zielkurs. Dies teilte das Bundesamt für Energie (BFE) am 1. Juli 2004 mit. Im Rahmen einer regelmässigen Überprüfung wurden die Stilllegungs- und Entsorgungskosten in den Jahren 2002/2003 neu berechnet.

30. Juni 2004

Der Entsorgungsfonds bezweckt, die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks zu decken. Ende 2003 belief sich das angesammelte Fondskapital auf CHF 1771 Mio. (2002: CHF 1432 Mio.). Bei einer Anlagerendite von 10,40% (2002:-13,37%) weist die Betriebsrechnung des Entsorgungsfonds einen Gewinn von CHF 152 Mio. aus (2002: Verlust von CHF 190 Mio.).
Die Entsorgungskosten belaufen sich gemäss neuer Ermittlung auf CHF 12,1 Mrd. (Preisbasis 1. Januar 2001). Diese Zahl beinhaltet bereits angefallene Kosten sowie Ausgaben, welche bis zur Ausserbetriebnahme der einzelnen Kernkraftwerke anfallen und direkt von den Betreibern bezahlt werden. CHF 320 Mio. entfallen zudem auf die Entsorgung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung, für welche der Bund zuständig ist.
Der Stilllegungsfonds bezweckt, die Kosten für die Stilllegung und den Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle zu decken. Ende 2003 belief sich das angesammelte Fondskapital auf CHF 971 Mio. (2002: CHF 844 Mio.). Bei einer Anlagerendite von 9,58% (2002: -9,70%) weist die Betriebsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von CHF 78 Mio. aus (2002: Verlust von CHF 90 Mio.). Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke sowie für das Zentrale Zwischenlager belaufen sich nach den neuen Kostenstudien auf fast CHF 1,9 Mrd. (Preisbasis 1. Januar 2001).

Quelle

D.S. nach BFE, 1. Juli 2004

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