Bundesrat: Botschaft zu Kernenergiegesetz und Antiatom-Initiativen

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2001 die Botschaft zum neuen Kernenergiegesetz und den beiden Initiativen „Strom ohne Atom“ und „Moratorium plus“ verabschiedet. Gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste werden die beiden Initiativen und das Kernenergiegesetz im Herbst 2001 vom Ständerat und im Winter 2001 vom Nationalrat behandelt.

27. Feb. 2001

Die beiden Antiatom-Initiativen werden vom Bundesrat abgelehnt. Dies vor allem wegen der zu erwartenden volkswirtschaftlichen Belastung und der Erschwerung der CO2-Politik. Falls sie politisch überhaupt realisierbar sind, wären die Massnahmen zur Neutralisierung der CO2-Emissionen (im Vergleich mit dem Weiterbetrieb der Kernkraftwerke) oder zur Reduktion der CO2-Emissionen um 10% gemäss CO2-Gesetz im Fall einer Annahme der Initiative eine erhebliche wirtschaftliche Belastung.
Der Entwurf des Bundesrates zum neuen Kernenergiegesetz enthält folgende Eckpunkte: Er hält an der Option Kernenergie fest. Auf eine Befristung des Betriebs der Kernkraftwerke wird verzichtet. Der Entwurf enthält ein Verbot der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente und Vorschriften zur Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie deren Finanzierung. Er sieht für neue Kernkraftwerke das fakultative Referendum vor.
In einer Stellungnahme begrüsst die Schweizerische Vereinigung für Atomenergie (SVA) den Grundsatz, die Option Kernenergie für die Schweiz auch in Zukunft offen zu halten, die Konzentration der Bewilligungsverfahren beim Bund sowie den Verzicht auf eine politische Begrenzung der Betriebsdauer der Kernkraftwerke. Namentlich das Verbot der Wiederaufarbeitung abgebrannter Kernbrennstoffe, die unrealistisch hohen Barrieren gegen internationale Lösungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, das mehrstufige Abstimmungsverfahren für Abfalllager mit praktischem Vetorecht der Kantone und die solidarische Nachschusspflicht der andern Kernkraftwerksbetreiber für die Finanzierung der Entsorgungskosten lehnt die SVA dagegen ab.
Die SVA verwahrt sich vehement gegen die Tendenz des Uvek, neben der Initiative «Strom ohne Atom» die sogenannte «Moratorium plus»-Initiative zwar auch abzulehnen, diese aber trotzdem als Kompromiss ohne wesentliche volkswirtschaftliche Folgen darzustellen. Die mit der Botschaft des Bundesrates zu den Atominitiativen und zum Kernenergiegesetz präsentierten Studien, welche die Gutachter Prognos und Ecoplan im Auftrag des Bundesamtes für Energie erstellt haben, bestätigen nämlich einerseits in den Hauptergebnissen die bereits früher veröffentlichten Studien der Professoren Borner und Pfaffenberger im Auftrag der Schweizer Kernkraftwerke. Danach wäre eine Abstellung der Kernkraftwerke zwar möglich, aber nur zu einem - auch im Szenario «Moratorium plus» - enormen ökonomischen und ökologischen Preis. Anderseits ist der heute erneut missbrauchte Name «Moratorium» völlig irreführend, da die neue Initiative die Betriebsdauer der bestehenden Kernkraftwerke aus politischen Motiven beschränkt und damit - genau wie die Initiative «Strom ohne Atom» - den Ausstieg aus der Kernenergie verlangt, was sowohl wirtschaftlich, als auch im Hinblick auf den Umweltschutz grosse Nachteile nach sich zieht.

Quelle

M.E. nach Pressemitteilungen des Uvek und der SVA vom 28. Februar 2001

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