Bundesrat: Langzeitbetrieb von Gösgen und Leibstadt bis 80 Jahre möglich
Der Bundesrat hält einen 80-jährigen Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt für technisch möglich und in den allermeisten Fällen auch wirtschaftlich. Dies geht aus einem Bericht hervor, den er am 13. Mai 2026 verabschiedet hat.

Der Bericht wurde in Erfüllung des Postulats 23.4152 «Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ermöglichen» erstellt. Er untersucht den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt über 60 Jahre hinaus bis zu einer möglichen Betriebsdauer von 80 Jahren. Bereits 2024 hatte eine Aktennotiz des Bundesamts für Energie die technische und wirtschaftliche Machbarkeit eines Betriebs bis 60 Jahre bestätigt.
Laut Bundesrat dürften sich die dafür nötigen Investitionen in technische Nachrüstungen unter realistischen Annahmen zur Strompreisentwicklung und zu den Kosten voraussichtlich lohnen. Eine finanzielle Förderung des Langzeitbetriebs hält der Bundesrat derzeit nicht für notwendig.
Als zentrale Voraussetzung nennt der Bericht stabile regulatorische Rahmenbedingungen. Nicht-wirtschaftliche Risiken sieht der Bundesrat insbesondere in politischen und regulatorischen Unsicherheiten, etwa durch mögliche vorzeitige Stilllegungen oder verschärfte Sicherheitsanforderungen. Der Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke könne zusammen mit einem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien die Importabhängigkeit im Winter reduzieren und die Versorgungssicherheit deutlich verbessern. Eine vertiefte Beurteilung soll im Rahmen der Energieperspektiven 2060 erfolgen.
Quelle
M.R. nach Medienmitteilung Bundesrat vom 13. Mai 2026
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