Deutscher Bundestag verabschiedet Atomgesetz-Novelle

Am 14. Dezember 2001 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzesentwurf zur Regelung der weiteren Kernenergienutzung zugestimmt und damit die Vereinbarung vom 11. Juni zwischen der Bundesregierung und den grossen Energieversorgungsunternehmen (EVU) rechtlich abgesichert.

13. Dez. 2001

Das Deutsche Atomforum (DAtF) begrüsst, dass damit die EVU die seit langem notwendigen kalkulierbaren Rahmenbedingungen für den ungestörten Betrieb ihrer Kernkraftwerke erhalten. Es werde sich nach dem auf Frühjahr 2002 erwarteten Inkrafttreten zeigen, inwieweit sich der Geist der Verständigung im täglichen Handeln und in der Zusammenarbeit aller Beteiligten widerspiegle. Das DAtF hält die Absicht der Regierungskoalition, die friedliche Nutzung der Kernenergie aufzugeben, für falsch und weist unter anderem auf die jährlich 170 Mio. t CO2 hin, die durch die Kernenergienutzung in Deutschland eingespart werden.
Die Atomgesetz-Novelle beruht auf einer Vereinbarung, die die Bundesregierung und die EVU am 15. Juni 2000 paraphiert und am 11. Juni 2001 unterzeichnet haben. Inhaltlich bekommen die Betreiber zugestanden, dass die Kernkraftwerke zusammen noch rund 2600 TWh Strom erzeugen dürfen. Die Produktionsmengen sind zwischen den einzelnen Werken übertragbar. Das heisst, dass das letzte deutsche Kernkraftwerk ungefähr 2020 vom Netz gehen wird, falls nicht vorher eine neue Regierung alles wieder ändert. Weitere Punkte sind ein Wiederaufarbeitungsverbot ab Mitte 2005, die Pflicht der KKW-Betreiber, standortnahe Zwischenlager zu errichten, das Verbot, in Deutschland neue Kernkraftwerke zu erstellen, die Einführung periodischer Sicherheitsüberprüfungen und die Erhöhung der Deckungsvorsorge von Euro 250 Mio. auf Euro 2,5 Mrd.

Quelle

M.E. nach Mitteilung des Deutschen Atomforums vom 14. Dezember 2001

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