Deutschland: Bundeskabinett beschliesst Strahlenpass

Das deutsche Bundeskabinett hat am 21. April 2004 die Einführung eines sogenannten "Strahlenpass" für Personen beschlossen, die beruflich in verschiedenen Betrieben tätig werden und dabei einer Belastung durch ionisierende Strahlung ausgesetzt sind.

20. Apr. 2004

Rund 75'000 Menschen sind hiervon in Deutschland betroffen. Sie bekommen zukünftig einen handlichen Ausweis, in dem während seiner sechsjährigen Gültigkeit in übersichtlicher und einheitlicher Form die aktuelle Strahlenexposition registriert wird.
Die seit dem 1. August 2001 geltende neue deutsche Strahlenschutzverordnung sowie die seit dem 1. Juli 2002 geltende Fassung der Röntgenverordnung sehen vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine "allgemeine Verwaltungsvorschrift über Inhalt, Form, Führung und Registrierung des Strahlenpasses erlässt". Diese "AVV Strahlenpass" ist am 21. April 2004 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Einen Strahlenpass erhalten beispielsweise Werkstoffprüfer, die Rohrleitungen in verschiedenen Atomkraftwerken prüfen sowie Fachärzte für Anästhesie, die in verschiedenen Krankenhäusern bei der sogenannten "Interventionellen Radiologie" tätig werden. Auch Personen, die in verschiedenen Wasserwerken arbeiten, müssen künftig wegen des dort auftretenden Radons einen Strahlenpass führen.
Beim Strahlenpass handelt es sich um ein Heft, das vor Aufnahme der Tätigkeit in einem fremden Betrieb diesem vorzulegen ist. Der Betrieb muss überprüfen, ob sichergestellt ist, dass es durch die geplante Tätigkeit nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte kommen kann. Nach Ende des Einsatzes wird die zusätzlich aufgetretene Strahlenbelastung in den Strahlenpass eingetragen. Weil die zu tragenden amtlichen Dosimeter monatlich und nicht nach jedem Einsatz ausgewertet werden, sind die aktuellen Aufzeichnungen über die erhaltene Strahlenbelastung im Strahlenpass Grundlage für die Planung des nächsten Einsatzes des Fremdpersonals. Die "AVV Strahlenpass" bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle

D.S. nach BMU, 21. April 2004

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft