Die Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke gegen einen vorsätzlichen Flugzeugabsturz ist hoch

Referat von Dr. Ulrich Schmocker, Direktor der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, anlässlich einer Medienkonferenz vom 3. April 2003

2. Apr. 2003

Veranlassung

Mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf das New Yorker World Trade Center (WTC) und das Washingtoner Pentagon hat der Terrorismus weltweit eine neue Dimension erreicht: Erstmals in der Geschichte wurden vollbetankte Passagiermaschinen als Angriffswaffen gegen Menschen und zivile Bauobjekte eingesetzt. Die dabei entwickelte gewaltige Zerstörungskraft führte in der Folge zum Einsturz beider WTC-Türme sowie zum Einsturz einer Seite des Pentagongebäudes. Den Attentaten fielen über 3000 Menschen zum Opfer.
Dieses neuartige Bedrohungsszenario warf innerhalb weniger Tage weltweit die Frage nach den Konsequenzen eines vorsätzlichen Flugzeugabsturzes auf ein Kernkraftwerk auf. Die Frage war, ob ein derartiger Angriff zu einer nuklearen Katastrophe führen könnte. Der Bundesrat hat im Herbst 2001 zu dieser Frage ein entsprechendes Postulat entgegengenommen. Der vorliegende Bericht ist die Antwort auf dieses Postulat.
Um das tatsächliche Mass der Gefährdung durch das neue Szenario präziser und vollständiger bewerten zu können, verlangte die HSK Ende September 2001 von den Betreibern der schweizerischen Kernkraftwerke eine Untersuchung zum Schutz ihrer Anlagen gegen einen vorsätzlichen Flugzeugabsturz. Die Betreiber setzten dazu eine Expertengruppe ein.

Abgrenzung der Untersuchungen
Die Untersuchungen konzentrierten sich gemäss dem Auftrag eines parlamentarischen Postulats auf die Konsequenzen eines vorsätzlichen Flugzeugabsturzes auf ein schweizerisches Kernkraftwerk. Nicht untersucht wurden Terrorangriffe auf andere Dienstleistungs- oder Industrieeinrichtungen der zivilen Gesellschaft. Kernkraftwerke und andere nukleartechnische Einrichtungen sind nur eines unter verschiedenen möglichen Zielen terroristischer Angriffe. Dies muss bei der Bewertung der Risiken beachtet werden. Die schweizerischen Kernkraftwerke gehören zudem zu jenem Bereich industrieller Anlagen, welche am besten geschützt sind. Auch die Bedrohungslage und -Wahrscheinlichkeit durch internationalen Terrorismus in der Schweiz sind nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts. Entsprechende Fragen werden von den zuständigen Stellen in der Bundeskanzlei, im VBS und im EJPD (BAP, Dienst für Analyse und Prävention) behandelt. Am 17. September 2001 hielt der Bundesrat in einer Pressemitteilung fest, dass es keine Anzeichen für eine direkte Bedrohung der Schweiz gäbe. Diese Feststellungen sind nach wie vor gültig.
Sicherungsmassnahmen im Flughafenbereich und bei der Flugzeugtechnik werden im vorliegenden Bericht nicht näher ausgeführt. Diese Fragestellungen werden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) behandelt.

Untersuchungen zu den Konsequenzen eines vorsätzlichen Flugzeugabsturzes
Die Konsequenzen eines vorsätzlichen Flugzeugabsturzes werden massgeblich bestimmt durch die flugzeug- und flugspezifischen Randbedingungen. So haben Flugzeugtyp, Flugzeugtriebwerk, Aufprallwinkel und topografische Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung eines Kernkraftwerks entscheidenden Einfluss auf die Konsequenzen. Abklärungen haben ergeben, dass ein Angriff auf ein Kernkraftwerk mit einem zivilen Verkehrsflugzeug nur mit einem flachen Anflugwinkel und mit begrenzten Geschwindigkeiten überhaupt möglich ist. Dies wurde aus Flug-Simulatorübungen und durch Befragung erfahrener Piloten abgeleitet. Über die Wahrscheinlichkeit, dass ein terroristischer Flugzeugangriff auf ein Schweizer Kernkraftwerk erfolgt, wurden hingegen keine Aussagen gemacht - ein solcher wird bei den Untersuchungen als gegeben vorausgesetzt. Würde diese Wahrscheinlichkeit bewertet, was allerdings ausserhalb der Kompetenz und Möglichkeiten der Betreiber und der HSK liegt, wären die Ergebnisse noch günstiger.
Für die Berechnung der Konsequenzen eines vorsätzlichen Flugzeugabsturzes spielen im weiteren die anlagenspezifischen baulichen und systemtechnischen Anordnungen eine entscheidende Rolle.
Bei der Auslegung von Kernkraftwerken wird ein umfassendes, systematisches Sicherheitskonzept umgesetzt, das auch bei einem Flugzeugabsturz greift. Dies umfasst u.a. das Konzept der gestaffelten unabhängigen Barrieren. Im Falle des Flugzeugabsturzes spielt das Reaktorgebäude als äussere Barriere die zentrale Rolle beim Widerstand gegen das Eindringen von Flugzeugteilen, insbesondere des Triebwerks, des Rumpfes und des Treibstoffs. Als zweite wichtige innere Barriere wirken aber auch die Etagenaufteilung und die zahlreichen vertikalen und horizontalen Raumaufteilungen und Strahlenschutzwände aus Beton im Inneren des Reaktorgebäudes. Diese massiven Gebäudestrukturen weisen typische Wandstärken zwischen 1 bis 2 m auf und wirken aussteifend auf die Aussenkonstruktion. Beide Barrieren schützen somit mit insgesamt mehreren Metern Beton den Reaktorkern, d.h. den Reaktordruckbehälter, das Reaktorkühlsystem und den grössten Teil der Sicherheitssysteme.
Das Konzept der räumlichen Trennung schützt die Anlage gegen externe Ereignisse, indem redundante Sicherheitssysteme auf verschiedene Gebäude oder in einigem Abstand voneinander platzierte Räume aufgeteilt werden.
Kernkraftwerke haben mehrere redundante und diversitäre - d.h. mehrfach vorhandene und auf verschiedenen Techniken beruhende - Sicherheitseinrichtungen. Die schweizerischen Kernkraftwerke verfügen zudem mit ihren gebunkerten und autarken Notstandsystemen zusätzlich über ei ne räumlich separat angeordnete, flugzeugabsturzgesicherte und gegen Einwirkungen Dritter geschützte Redundanz zu den Abschalt- und Nachkühlsystemen im Reaktorgebäude.
Die Expertengruppe verwendete für ihre Analyse aktuelle Modelle, Methoden und Datenmaterial. Es wurden alle heute weltweit eingesetzten Verkehrsflugzeugtypen, deren Gewicht, die Treibstoffmenge, die Geschwindigkeit und andere Anflugbedingungen einbezogen. Die Expertengruppe hat mit Hilfe einer dynamischen Grenzlastanalyse die Auswirkungen auf die strukturelle Integrität und Stabilität der sicherheitsrelevanten Baustrukturen der Kernkraftwerke untersucht. Dabei kamen aufwändige Crash- und Brandmodelle zum Einsatz. Der vorhandene Schutz gegen einen vorsätzlichen Flugzeugabsturz wurde zusätzlich mit einer probabilistischen Sicherheitsanalyse (PSA) bewertet. Die HSKist der Auffassung, dass die Anwendung der PSA-Methodikzur Untersuchung dieses komplexen Störfalles eine sinnvolle Ergänzung zu den deterministischen Untersuchungen darstellt.

Ergebnisse
Die HSK macht darauf aufmerksam, dass sich die Regierungen und Behörden der OECD-Länder darauf geeinigt haben, die detaillierten Daten, Methoden und Resultate zu diesen Untersuchungen einer Geheimhaltung zu unterwerfen. Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen werden nachfolgend deshalb in weitgehend qualitativer Weise wiedergegeben. Details und quantitative Ergebnisse werden im Interesse der internationalen Massnahmen zur Terrorismusprävention nicht veröffentlicht.
Die Untersuchungen im In- und Ausland stimmen heute darin überein, dass ein zielgenauer Anflug mit einem Grossflugzeug auf die sicherheitsrelevanten Strukturen der Kernkraftwerke aus fliegerischen, flugtechnischen und topographischen Gründen sowie aufgrund der spezifischen Bautenanordnung bei Kraftwerken bei hohen Geschwindigkeiten kaum machbar ist.
Beim Aufprall auf ein Kernkraftwerk wird ein Flugzeug - anders als bei den Anschlägen auf das World Trade Centerfast völlig zerstört, ohne dass grössere Flugzeugteile ins Gebäudeinnere gelangen. Ausserdem bestätigen neuere internationale Experimente und Analysen, dass die aus massivem Stahlbeton gebauten Reaktorgebäude einer deutlich grösseren Belastung standhalten, als bisher nachgewiesen wurde.
Für die schweizerischen Kernkraftwerke können aus den Analysen folgende Erkenntnisse abgeleitetwerden:

  • Die Grenzlast-Untersuchungen für die neueren schweizerischen Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt zeigen, dass deren sicherheitsrelevante Gebäude einen Vollschutz gegen die Absturzfolgen eines modernen, voll betankten Langstrecken-Verkehrsflugzeugs selbst bei hoher Geschwindigkeit aufweisen. Damit verfügen beide Anlagen über einen deutlich höheren Schutzgrad, als aufgrund der behördlichen Forderungen bei ihrer Projektierung in den 70er-Jahren verlangt wurde. Damals war ein Vollschutz gegen eine Boeing 707 mit Resttreibstoff und einer Geschwindigkeit von 370 km/h gefordert worden. Die probabilistischen Untersuchungen für ein Spektrum von möglichen Flugzeugtypen und Anfluggeschwindigkeiten weisen aus, dass die Wahrscheinlichkeit einer Freisetzung von Radioaktivität aufgrund eines Flugzeugabsturzes sehr niedrig ist.
  • Für die älteren schweizerischen Kernkraftwerke Beznau und Mühleberg bestand bei ihrer Erstellung keine Auslegungsanforderung bezüglich eines Flugzeugabsturzes. Die Grenzlast-Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Auslegung gegen den Absturz einer Boeing 707, wie sie bei der Projektierung der neueren Schweizer Anlagen gefordert wurde, erfüllt wird. Darüber hinaus bestehen weitere Sicherheitsreserven. Die Ergebnisse der probabilistischen Analysen für den Fall eines Flugzeugabsturzes zeigen, dass auch die nachgerüsteten, flugzeugabsturzsicheren Notstand système und die räumliche Trennung von Sicherheitseinrichtungen zu einer niedrigen Wahrscheinlichkeit für eine Freisetzung von Radioaktivität beitragen.

Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass die genaueren Untersuchungen einen hohen Schutzgrad der schweizerischen Kernkraftwerke gegen einen vorsätzlichen Flugzeugabsturz aufzeigen. Der Schutzgrad ist deutlich höher, als vor dem 11. September 2001 aufgrund weniger detaillierter, älterer Analysen angenommen wurde.

Quelle

Dr. Ulrich Schmocker

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