Elwo: Von Kommission genehmigt - aber ohne Haftungsbestimmung bei Elektrizitätsausfällen

Die vom eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) eingesetzte Kommission für eine Elektrizitätswirtschaftsordnung (Elwo) hat im Februar 2004 die Eckwerte für den Gesetzesentwurf festgelegt.

1. Juni 2004

Die Kommission hat am 1. Juni 2004 den Gesetzesentwurf der Juristengruppe in Bezug auf die festgelegten Eckwerte überprüft und festgestellt, dass die Eckwerte abgebildet sind. Die im Gesetzesentwurf neu vorgeschlagenen Haftungsbestimmungen für Elektrizitätsausfälle wurden jedoch zurückgenommen.
Gemäss dem Entwurf sollen in einer ersten Etappe ab 2007 lediglich Grosskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh ihren Lieferanten frei wählen können. Die übrigen Kunden werden weiterhin vom Endverteiler mit Strom versorgt. Die Einführung der zweiten Etappe "Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung (Was)" erfolgt nach fünf Jahren und unterliegt dem fakultativen Referendum.
Der Gesetzesentwurf wird im Juni 2004 dem Departement vorgelegt. Bundesrat Leuenberger wird voraussichtlich noch im Juni entscheiden, ob und mit welchen Varianten der Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gehen soll. Es ist geplant, dass der Bundesrat die ordentliche Vernehmlassung vor Ende August 2004 eröffnen wird.

Quelle

D.S. nach VSE, 2. Juni 2004

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