Energie-Umwelt-Initiative zurückgezogen

Die Energie-Umwelt-Initiative wird nach einem entsprechenden Beschluss des Komitees der Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner zurückgezogen.

31. März 2000

Voraussichtlich am 24. September 2000 wird somit ein energiepolitisches Dreier-Paket zur Abstimmung kommen: Die Solarinitiative und die Förderabgabe als direkter Gegenvorschlag dazu sowie die Verfassungsgrundnorm für eine ökologische Steuerreform. Das Volk kann dabei sowohl zur Initiative als auch zum Gegenvorschlag Stellung nehmen und erstmals mit einer Stichfrage entscheiden, welcher der beiden Vorlagen es den Vorzug geben will.
Die Verfassungsgrundnorm war als Gegenvorschlag zur Energie-Umwelt-Initiative vorgesehen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen diesen beiden Vorlagen ist, dass die Grundnorm nur die Besteuerung der so genannt nicht erneuerbaren Energieträger Kohle, Erdöl, Erdgas und Kernenergie vorsieht, während die Energie-Umwelt-Initiative auch Wasserkraftwerke mit mehr als 1 MW elektrischer Leistung einer Energieabgabe unterstellen wollte. Somit hätte die - von den Gebirgskantonen bekämpfte - Energie-Umwelt-Initiative die Spiesse der Wasserkraft und der Kernenergie ungefähr gleich lang geformt.

Quelle

M.S.

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