EU: "Nukleares Paket" findet keine Rückendeckung

Das Konzept der Europäischen Kommission, das die Schaffung von gemeinsamen Normen und Kontrollmechanismen im Bereich Kernenergie vorsieht, wird wohl als rechtlich unverbindliche Richtlinie formuliert.

30. Mai 2004

Das am 6. November 2002 von der Europäischen Kommission verabschiedete Konzept stützt sich auf den Euratom-Vertrag und beinhaltet drei Entwürfe für Direktiven, die die Sicherheit der Kernanlagen und die Beseitigung radioaktiver Abfälle sowie die Einrichtung, Verwaltung und Verwendung von Stilllegungsfonds betreffen.
Im SVA-Bulletin Anfang Februar 2004 stand fälschlicherweise geschrieben, die Direktiven - das sog. "Nuclear Package" - seien am 3. Januar 2004 vom Europaparlament verabschiedet worden. Das Parlament hat jedoch Anfang Januar 2004 lediglich nicht-bindende Resolutionen zu den Direktiven als Anträge an die Europäische Kommission definiert. Nach Überarbeitung der Direktiven befand nun das Permanent Représentatives Committee (Coreper), das Verträge für den EU-Rat ausarbeitet, am 13. Mai 2004, die Direktiven sollen in nicht-bindende "politische Wünsche" überführt werden. 23 der 25 Mitgliedstaaten befürworteten diesen Vorstoss, einzig Frankreich und Spanien sprachen sich dagegen aus. Das Resultat des Coreper-Treffens sei für die Europäische Kommission ein ernsthafter Misserfolg, schreibt die Dachorganisation der europäischen Atomforen Foratom, in der die SVA die Schweiz vertritt. Die Kommission wollte bindende Direktiven, die vor Abschluss der EU-Erweiterung in Kraft treten sollten.

Quelle

D.S. nach Foratom Flash, Mai 2004

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