Gemeinsames Übereinkommen zur nuklearen Entsorgung in Kraft getreten

Mit der Hinterlegung der Unterschrift von Irland bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien, mit der es seinen Beitritt zum "Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle" besiegelte, wurde die erforderliche Anzahl von 25 Beitrittsstaaten erreicht, um das Inkrafttreten des Übereinkommens am 18. Juni 2001 zu ermöglichen. Es ist das erste verbindliche internationale Instrument zu diesem Thema.

17. Juni 2001

Das Hauptziel dieser Vereinbarung ist es, sicherzustellen, dass während allen Schritten der Handhabung von abgebrannten Brennelementen und radioaktivem Abfall wirksame Massnahmen gegen unerwünschte Ereignisse getroffen werden. Einzelpersonen, die Gesellschaft und die Umgebung sollen gegen radiologische Einwirkungen wirkungsvoll geschützt werden. Das Übereinkommen schafft ein verbindliches Berichterstattungssystem für die Beitrittsparteien, in dem diese ihre gesamte Sicherheitskultur auf dem Gebiet in wiederkehrenden Berichterstattungskonferenzen darlegen müssen.
Das Übereinkommen wurde 1997 von der Schweiz unterzeichnet (Bulletin 17-18/1997) und 1999 von National- und Ständerat ratifiziert.

Quelle

D.S.

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