Indien: IAEO übernimmt Kontrolle über zivile Nuklearanlagen

Der Gouverneursrat der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat am 1. August 2008 der Unterzeichnung eines Kontrollabkommens mit Indien zugestimmt. Mit dem Abkommen verpflichtet sich Indien, seine zivilen Nuklearanlagen von der IAEO kontrollieren zu lassen.

13. Aug. 2008

Inspektoren der IAEO sollen gewährleisten, dass von indischen Kernkraftwerken und Versuchsreaktoren kein spaltbares Material für Waffen abgezweigt wird. Das Kontrollabkommen wird in Kraft treten, sobald Indien die konstituierenden Vorgaben erfüllt hat. So muss Indien beispielsweise seine zivilen und militärischen Anlagen in einer «Deklaration» zuhanden der IAEO klar voneinander trennen. Mohamed ElBaradei, Direktor der IAEO, rechnet mit der Implementierung des Kontrollabkommens im Jahr 2009.

Zugang zum Weltmarkt für Kernbrennstoffe

Indien hofft, dank der Unterzeichnung des Kontrollabkommens Zugang zum Weltmarkt für Kernbrennstoffe zu erhalten. Ein nukleares Handelsabkommen hat Indien bereits mit den USA vorbereitet. Das Abkommen, auch unter dem Namen «123 Agreement» bekannt, soll den USA erlauben, Kernbrennstoff und Nukleartechnologie für zivile Zwecke nach Indien zu exportieren. Da Indien den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet hat, ist neben der IAEO-Vereinbarung zum formellen Abschluss des Handelsabkommens, das einstimmige Einverständnis der in der sogenannten Nuclear Suppliers Group (NSG) zusammengeschlossenen 45 Länder erforderlich. Verschiedene Länder haben hierzu bereits ihre Unterstützung kundgetan. Ein weiteres Rahmenabkommen zwischen Indien und Frankreich ist hängig und bedarf ebenfalls noch der Zustimmung der NSG.

Quelle

D.S. nach IAEO, Medienmitteilung, 1. August 2008

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