Jahresbericht 2022: Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds befanden sich Ende 2022 insgesamt CHF 8,245 Mrd. (2021: CHF 9,664 Mrd.). Dies geht aus den Jahresberichten und Jahresrechnungen hervor, die der Bundesrat am 15. September 2023 genehmigt hat.

18. Sep. 2023
Lagerhalle des Zwilags
Der Stilllegungsfonds für Kernanlagen und der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke werden durch die Beiträge der Eigentümer einer Kernanlage oder eines Kernkraftwerks geäufnet, sodass damit sämtliche anfallenden Stilllegungs- und Entsorgungskosten gedeckt werden können.
Quelle: Zwilag

Die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der ausgedienten Brennelemente, der nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und für das Zwischenlager. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt.

Stilllegungsfonds für Kernanlagen
Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbau der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerkseinheiten und das zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich gemäss Festlegung der Verwaltungskommission für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) vom 2. Dezember 2020 auf CHF 3,779 Mrd. (Basis Kostenstudie 2016).

Ende 2022 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 2,596 Mrd. (2022: CHF 3,037 Mrd.). Gegenüber dem Soll-Betrag von CHF 2,693 Mrd. (basierend auf den provisorisch veranlagten Beiträgen gemäss Kostenstudie 2021) resultierte damit per Ende 2021 eine Unterdeckung von CHF 97,1 Mio. (2021: Überschuss CHF 378,8 Mio.). Bei einer Anlagerendite von -13,68% (2020: +8,27%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds 2022 einen Verlust von CHF 420,9 Mio. aus (2021: Gewinn von CHF 229,7 Mio.).

Gesamtrendite Stilllegungsfonds

Entsorgungsfonds für Kernanlagen
Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der ausgedienten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich gemäss Festlegung der Verwaltungskommission des Stenfo vom 2. Dezember 2020 auf CHF 20,077 Mrd. (Basis Kostenstudie 2016). Darin enthalten sind auch Entsorgungskosten, die während des Betriebs anfallen (beispielsweise für Untersuchungen der Nagra) und von den Betreibern laufend und direkt bezahlt werden.

Ende 2022 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 5,649 Mrd. (2020: CHF 6,627 Mrd.). Gegenüber dem Soll-Betrag von CHF 5,723 Mrd. (basierend auf den provisorisch veranlagten Beiträgen gemäss Kostenstudie 2021) resultierte damit per Ende 2022 eine Unterdeckung von CHF 74,6 Mio. (2021: Überschuss CHF 909 Mio.). Bei einer Anlagerendite von -14,23% (2021 +9,35%%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds 2022 einen Verlust von CHF 961 Mio. aus (2021: Gewinn von CHF 561,5 Mio.).

Gesamtrendite Entsorgungsfonds

Kostenstudie 2021
Die neue Kostenstudie 2021 wurde von Swissnuclear im Auftrag der Kernkraftwerksbetreiber erstellt und im Oktober 2021 bei der Verwaltungskommission Stenfo eingereicht. Danach startete die Prüfung und Plausibilisierung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) und durch unabhängige Kostenexpertinnen und -experten aus dem In- und Ausland. Die ungeprüfte Kostenstudie 2021 geht von voraussichtlichen Stilllegungskosten für alle Kernanlagen von CHF 3,666 Mrd. und von voraussichtlichen Entsorgungskosten für alle Kernanlagen von CHF 18,191 Mrd. (jeweils Preisbasis 2021) aus. Stenfo hat entschieden, mit der Festlegung der voraussichtlichen Kosten und der Verfügung der definitiven Beiträge abzuwarten, bis der Entscheid des Bundesgerichts zu einer Beschwerde der BKW in Sachen Stilllegungs- und Entsorgungskosten vorliegt. Bis dahin veranlagt Stenfo die Beiträge der Betreiber provisorisch auf Basis der ungeprüften Kostenstudie 2021.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 15. September 2023

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