Japan: mehr Gemeinden mit Abschaltrecht
Im Nachgang zum Unfall vom 8. August 2004 im japanischen Kernkraftwerksblock Mihama-3 der Kansai Electric Power Co. haben diese sowie die Japan Atomic Power Co. und das Japan Nuclear Cycle Development Institute als Betreiber von Kernanlagen in der Präfektur Fukui mit den vier Standortgemeinden Mihama, Ohi, Takahama und Tsuruga sowie der Präfektur eine neue Sicherheitsübereinkunft getroffen.
Das Gentlemen's Agreement gibt den Standortgemeinden das Recht, die Abschaltung von Kernreaktoren zu verlangen, wenn sie es für nötig halten. Beim genannten Unfall waren als Folge eines Rohrversagens im nicht-nuklearen Teil des Druckwasserreaktorblocks Mihama-3 fünf Arbeiter durch Heissdampf getötet worden.
Sicherheitsübereinkünfte zwischen den Betreibern und den lokalen Behörden bestehen in Japan für alle Kernanlagen. In der Regel sehen sie «angemessene Sondermassnahmen» vor, um die Sicherheit in der Umgebung zu gewährleisten. Beim Mihama-Unfall verlangte die Präfektur von Fukui die Abschaltung des Reaktors und stützte sich dabei auf den interpretierbaren Begriff «angemessene Sondermassnahme». Die neue Übereinkunft ist klarer, indem sie die Abschaltmöglichkeit ausdrücklich nennt. Auch ist festgelegt, wie eine Wiederinbetriebnahme zwischen dem Betreiber und der Gemeinde zu verhandeln ist.
Den Standortgemeinden ein Abschaltrecht einzuräumen, ist für Japan nicht neu. Die Sicherheitsübereinkünfte der Präfekturen Hokkaido, Aomori und Ehime kennen es bereits. Da es sich um formalrechtlich nicht bindende Übereinkünfte handelt, kann ein Betreiber sich über ein Abschaltbegehren hinwegsetzen, wenn die Sicherheit gemäss den zuständigen Überwachungsbehörden - namentlich der Nuclear and Industrial Safety Agency - gegeben ist. Wenn einem Betreiber an guten Beziehungen mit den lokalen Behörden gelegen ist, wird er sich freilich hüten, sich über ein solches Begehren hinwegzusetzen, meint das Japan Atomic Industrial Forum (JAIF) in einem Kommentar. Den Missbrauch hält das JAIF für umso unwahrscheinlicher, je mehr Gemeinden über ein solches Recht verfügen.
Quelle
P.B. nach JAIF, Atoms in Japan, 11. Mai 2005