Keine Fristverlängerung für kantonale Stellungnahmen

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am 21. Mai 2010 bekannt gegeben, dass es die Fristverlängerung des Kantons Bern für die Stellungnahme im Rahmenbewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke ablehnt.

26. Mai 2010

Im Rahmen des laufenden Rahmenbewilligungsverfahrens für die geplanten Kernkraftwerke der Alpiq, Axpo und BKW an den Standorten Mühleberg, Beznau und im solothurnischen Niederamt wird Anfang 2011 eine Anhörung der Kantone durchgeführt. Einzelne Kantone werden zu ihren Stellungnahmen obligatorische oder fakultative Referendumsabstimmungen durchführen. Mitte April 2010 hatte der Kanton Bern beim Uvek dafür eine Fristverlängerung von mindestens drei Monaten beantragt. Diese sei zudem für alle Kantone einheitlich festzulegen.

Das Uvek hat den Antrag des Kantons Bern eingehend geprüft und lehnt diesen nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Justiz ab. Demnach bleibt der bisherige Zeitplan, der den Kantonen bereits Mitte März 2010 vorgestellt wurde, unverändert gültig. So haben alle Kantone die vollständigen Gesuchsunterlagen schon Ende Oktober 2009 erhalten. Das Sicherheitsgutachten des eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats liegt Ende Oktober 2010 vor. Es wird den Kantonen umgehend zugestellt, sodass diese dann bereits mit der Redaktion ihrer Stellungnahme in Bezug auf die nukleare Sicherheit beginnen können. Die Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit folgt im Dezember 2010.

Entscheid Bundesrat Mitte 2012

Daraufhin haben alle Kantone, gemäss Zeitplan des Uvek, ihre regierungsrätlichen Stellungnahmen inklusive der Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen bis Ende März 2011 einzureichen. Nötigenfalls machen sie dabei den Vorbehalt der noch ausstehenden parlamentarischen Beratung und eines allfälligen Referendums geltend. Die kantonalen Stellungnahmen werden von Juni bis August 2011 öffentlich aufgelegt. Parallel führen die Kantone die allfällige parlamentarische Beratung und/oder ihre kantonalen Volksabstimmungen durch und reichen danach die definitiven Stellungnahmen ein. Diese werden Ende 2011/Anfang 2012 separat öffentlich aufgelegt. Daraufhin entscheidet der Bundesrat Mitte 2012 über die Rahmenbewilligungsgesuche, so der Fahrplan des Uvek.

Quelle

D.S. nach Uvek, Medienmitteilung, 21. Mai 2010

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