Motor-Columbus/Atel: Bundesgericht weist Beschwerde zurück

Das schweizerische Bundesgericht ist auf die Beschwerde der AEM S.p.A – eine Minderheitsaktionärin der Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel) – gegen die Modalitäten des Übernahmeangebots der Atel durch deren Muttergesellschaft Motor-Columbus AG nicht eingetreten. Somit steht der Fusion der beiden Unternehmen nichts mehr im Weg.

28. März 2007

Das schweizerische Bundesgericht ist gemäss dem Urteil vom 27. Februar 2007 nicht auf die Beschwerde der AEM S.p.A. gegen eine Verfügung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vom 4. Juli 2006 eingetreten. Die Beschwerde der AEM richtete sich gegen einzelne Punkte des Umtauschangebots der Atel-Mehrheitsaktionärin Motor-Columbus AG vom 28. März 2006 an die Publikumsaktionäre der Atel. Der Umtausch wurde bereits am 27. Juli 2006 vollzogen.

Der Umtausch ist Teil einer umfassenden Gesamttransaktion. Sie sieht nach der Umstrukturierung der Atel und Motor-Columbus vor, die Atel und die betrieblichen Aktivitäten und Aktiven der EOS, Lausanne, unter eine neu geschaffenen Holdingstruktur zusammenzuführen. Ausserdem beabsichtigt die Electricité de France, gegebenenfalls ihre schweizerischen Aktivitäten in die neue Gesellschaft einzubringen. Ziel ist die Schaffung einer führenden, europaweit aktiven Schweizer Stromgesellschaft. Mit diesem Bundesgerichtsentscheid kann nun der Zusammenführungsprozess vorangetrieben werden.

Quelle

D.S. nach Atel, Medienmitteilung, 21. März 2007

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