Neues Konsortium zum Bau des schwimmenden Kernkraftwerks von Seaborg gegründet

Der südkoreanische Reaktorhersteller Korea Hydro & Nuclear Power (KHNP), der südkoreanische Schiffsbauer Samsung Heavy Industries (SHI) und Seaborg Technologies haben ein Konsortium gegründet. Dieses soll das schwimmende Kernkraftwerk von Seaborg, die Compact Molten Salt Reactor Power Barge (CMSR Power Barge), realisieren.

26. Apr. 2023
Seaborg-Vertragsunterzeichnung
Seaborg will mit seinem schwimmenden Kernkraftwerk rechtzeitig auf den Markt und dieses in Serienfertigung anbieten können. Damit dies gelingt, hat das dänische Unternehmen ein neues Konsortium mit Korea Hydro & Nuclear Power (KHNP) und Samsung Heavy Industries (SHI) gegründet.
Quelle: Seaborg

«Ziel des Konsortiums ist eine rechtzeitige Kommerzialisierung und einen skalierbaren weltweiten Export von werkseitig hergestellten schwimmenden Kernkraftwerken auf CMSR-Basis, die eine verbesserte Effizienz und inhärente Sicherheitsmerkmale aufweisen», gab Seaborg bekannt. Mit der umfassenden Erfahrung von KHNP in der Kernenergieerzeugung, dem Know-how von SHI im Schiffsbau und der innovativen CMSR-Technologie sei das Konsortium gut aufgestellt.

Gemäss Seaborg wird das Kraftwerksschiff mit einer Betriebsdauer von 24 Jahren modular aufgebaut sein und je nach Variante 200 bis 800 MW Strom erzeugen (siehe YouTube-Video). Gemäss Zeitplan auf der Seaborg-Website soll mit der Produktion des ersten kommerziellen 200-MWe-Prototyps der Power Barge im Jahr 2026 begonnen werden und dieser 2028 in Betrieb gehen. Ebenfalls 2028 soll die Serienfertigung starten.

Seaborg und SHI hatten bereits im April 2022 eine Partnerschaftsvereinbarung über die Herstellung und den Verkauf der schwimmenden Kernkraftwerke von Seaborg unterzeichnet. Anfang Januar 2023 teilte Seaborg mit, dass SHI die grundsätzliche Genehmigung für die konzeptuelle Auslegung (Conceptual Design) der CMSR Power Barge vom American Bureau of Shipping (ABS) erhalten habe. Zudem werde geprüft, ob die Power Barge auch Kohlekraftwerke ersetzen könnte.

Quelle

B.G. nach Seaborg, Medienmitteilung, 20. April 2023

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