Polen: neue Gesetzgebung zur Verkürzung des nuklearen Investitionsverfahrens

Die polnische Regierung hat den vom Minister für Klima und Umwelt vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen in Kernkraftwerke und damit verbundene Investitionen angenommen. Damit soll der Bau des ersten kommerziellen Kernkraftwerks Polens beschleunigt werden.

24. Aug. 2022
Illustration Polen mit KKW
Das neue Gesetz, das bis Ende des Jahres in Polen in Kraft treten soll, wird die Investitionen in Kernkraftwerke beschleunigen und die mit dem Bau verbundenen Kosten senken.
Quelle: Shutterstock / AlexLMX

Nach Angaben der polnischen Regierung werden die neuen Massnahmen eine erhebliche Verkürzung des Investitionsverfahrens ermöglichen – möglicherweise bis zu einem Jahr im Vergleich zu den derzeitigen Vorschriften.

Die Regierung erklärte, die Gesetzgebung werde für mehr Stabilität im Investitionsverfahren sorgen, indem die sogenannte «Grundsatzentscheidung» an den Anfang des Verfahrens gestellt wird – bevor ein Entscheid über den Standort der Anlage getroffen wird.

Polen will 6000 bis 9000 MW installierter Leistung auf der Grundlage bewährter, grosser Druckwassereaktoren der Generationen III und III+ bauen und damit in die Kernenergie einsteigen. Voraussichtlich bis Ende 2022 will das Land einen Technologieanbieter auswählen. Der Bau des ersten Kernkraftwerks soll 2026 beginnen und die erste Einheit soll 2033 in Betrieb genommen werden. Nachfolgende Blöcke werden laut Zeitplan alle zwei bis drei Jahre den Betrieb aufnehmen. Laut detaillierten Untersuchungen ist Lubiatowo-Kopalino in der Woiwodschaft Pommern der «geeignetste und sicherste» Standort.

Quelle

M.A. nach National Atomic Energy Agency, Medienmitteilung, 17. August 2022 und NucNet, 18. August 2022

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