Radioaktive Abfälle: provisorische Standortregionen festgelegt

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 28. Mai 2010 die provisorischen Standortregionen bekannt gegeben, die im weiteren Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle angehört werden. Von den sechs möglichen Lagerstandorten sind insgesamt 202 Gemeinden betroffen, zwölf davon in Deutschland.

2. Juni 2010

Die provisorischen Standortregionen umfassen Gemeinden, die durch ihre Geologie, durch oberirdische Bauten der künftigen geologischen Tiefenlager oder durch ihre Nähe zu den unmittelbar betroffenen Gebieten sowie durch zusätzliche raumplanerische, wirtschaftliche oder soziale Gegebenheiten besonders betroffen sind oder es sein könnten. Sie wurden unter Einbezug der Standortkantone, der Arbeitsgruppen (sogenannte Startteams) der bereits organisierten Gemeinden in den provisorischen Planungsperimetern sowie den angrenzenden deutschen Landkreisen bestimmt.

Sechs Standortregionen mit 202 Gemeinden

Im Hinblick auf Etappe 2 (Mitte 2011 bis 2014/15) muss festgelegt werden, welche Gemeinden zusammen eine Standortregion bilden. Diese Gemeinden werden in Etappe 2 in das Mitwirkungsverfahren, die sogenannte regionale Partizipation, einbezogen. Gemäss Sachplan geologische Tiefenlager setzt sich eine Standortregion zusammen aus:

  1. den Gemeinden, die ganz oder teilweise über einem geologischen Standortgebiet liegen. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte am 6. November 2008 die sechs geologischen Standortgebiete Südranden, Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren, Bözberg, Jura-Südfuss und Wellenberg aufgrund ihrer geologischen und sicherheitstechnischen Eigenschaften benannt.
  2. den Gemeinden, die ganz oder teilweise im Planungsperimeter liegen. In diesen Gemeinden könnten einmal oberirdische Bauten und Anlagen der Tiefenlager gebaut werden. Die provisorischen Planungsperimeter wurden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Vertretern aus Deutschland aufgrund raumplanerischer Kriterien festgelegt und am 10. Dezember 2009 bekannt gegeben.
  3. den Gemeinden, die direkt an Gemeinden im Planungsperimeter angrenzen und zusätzlich eine besondere Betroffenheit aufweisen. Beispielsweise sind sie wirtschaftlich oder touristisch eng mit den Standortgemeinden verbunden. Aufgrund solcher Beziehungen wurden 39 Gemeinden identifiziert, davon 27 in der Schweiz und zwölf in Deutschland. Acht der so identifizierten Schweizer Gemeinden liegen im Planungsperimeter eines der sechs potenziellen Standortgebiete (Punkt 2).

Das BFE bereitet nun alle Unterlagen für eine dreimonatige Anhörung vor, die im Spätsommer lanciert werden soll. Kantone, Nachbarstaaten, Parteien und Organisationen erhalten so die Gelegenheit, sich zu den Behördengutachten zu äussern.

Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte 2011 entscheiden, für welche der sechs Standorte die Evaluation fortgesetzt wird und welche ausscheiden. Laut BFE ist auch die Methodik festgelegt, nach der die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen auf die verbliebenen Standorte beurteilt werden.

Die Suche nach Lagerstandorten für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA), für hochradioaktive Abfälle (HAA) oder für ein Kombilager beider Abfalltypen soll zwischen zehn und zwölf Jahren dauern. Sie ist in drei Etappen aufgeteilt. Etappe 2 mit der Beurteilung der sozioökonomischen und ökologischen Kriterien soll von Mitte 2011 bis 2014/15 dauern.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 28. Mai 2010

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