Schweizer Kernkraftwerke weisen hohen Schutz bei Flugzeugabsturz auf

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) veröffentlichte am 3. April 2003 ihren Bericht zur Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz.

2. Apr. 2003

Die Untersuchungen zeigen, dass der Schutz der schweizerischen Kernkraftwerke deutlich höher ist als bisher angenommen wurde. Für die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt konnte ein Vollschutz nachgewiesen werden. Für die älteren Anlagen Beznau und Mühleberg ist der Schutzgrad ebenfalls hoch und die Wahrscheinlichkeit für die Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung bei einem Terroranschlag mit einem Flugzeug ist gering.
Die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke haben auf Forderung der HSK eine umfassende Untersuchung über die Konsequenzen eines vorsätzlich herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf ein Kernkraftwerk vorgenommen. Die entsprechenden werkspezifischen Studien wurden der HSK Ende 2002 zur Stellungnahme eingereicht.
In ihrer Analyse, die mit aktuellen Modellen, Methoden und Datenmaterial durchgeführt wurde, untersuchte eine Expertengruppe der Kernkraftwerksbetreiber die wesentlichen Bedingungen eines vorsätzlichen Flugzeugabsturzes. Es wurden alle heute weltweit eingesetzten Verkehrsflugzeugtypen, deren Gewicht, die Treibstoffmenge, die Geschwindigkeit und andere Anflugbedingungen berücksichtigt. Die Expertengruppe untersuchte mit Hilfe einer dynamischen Grenzlastanalyse die Auswirkungen auf die strukturelle Integrität und Stabilität der sicherheitsrelevanten Baustrukturen der schweizerischen Kernkraftwerke. Dabei kamen aufwändige Crash- und Brandmodelle zum Einsatz. Der vorhandene Schutz gegen einen vorsätzlichen Flugzeugabsturz wurde zusätzlich mit einer probabilistischen Sicherheitsanalyse bewertet.
Für die schweizerischen Kernkraftwerke können aus den Analysen folgende Erkenntnisse abgeleitet werden: Die Grenzlast-Untersuchungen für die neueren schweizerischen Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt zeigen, dass deren sicherheitsrelevante Gebäude einen Vollschutz gegen die Absturzfolgen eines modernen, voll betankten Langstrecken-Verkehrsflugzeugs bei hoher Geschwindigkeit aufweisen. Damit verfügen beide Anlagen über einen deutlich höheren Schutzgrad, als aufgrund der behördlichen Forderungen bei ihrer Projektierung in den 70er-Jahren verlangt wurde. Damals war ein Vollschutz gegen eine Boeing 707 mit Resttreibstoff und einer Geschwindigkeit von 370 km/h gefordert worden. Die probabilistischen Untersuchungen für ein Spektrum von möglichen Flugzeugtypen und Anfluggeschwindigkeiten weisen aus, dass die Wahrscheinlichkeit einer Freisetzung von Radioaktivität aufgrund eines Flugzeugabsturzes sehr niedrig ist.
Für die älteren schweizerischen Kernkraftwerke Beznau und Mühleberg bestand bei ihrer Erstellung keine Auslegungsanforderung bezüglich eines Flugzeugabsturzes. Die Grenzlast-Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Auslegung gegen den Absturz einer Boeing 707, wie sie bei der Projektierung der neueren Schweizer Anlagen gefordert wurde, erfüllt werden. Darüber hinaus bestehen weitere Sicherheitsreserven. Die Ergebnisse der probabilistischen Analysen für den Fall eines Flugzeugabsturzes zeigen, dass auch die nachgerüsteten, flugzeugabsturzsicheren Notstandsysteme und die räumliche Trennung von Sicherheitseinrichtungen zu einer niedrigen Wahrscheinlichkeit für eine Freisetzung von Radioaktivität beitragen.
Die Kernkraftwerksbetreiber sind über die Resultate dieser Studie hocherfreut und fühlen sich bestätigt in ihren permanenten Bemühungen nach maximaler Sicherheit der Kernkraftwerke.

Quelle

D.S. nach Mitteilung der HSK vom 3. April 2003

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