Spanien: KKW-Laufzeiten über 40 Jahre ermöglichen

Spaniens Regierung schlägt Verfahren für eine Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke des Landes vor und hat am 23. Dezember 2009 in erster Lesung einen Gesetzesentwurf genehmigt, der es ermöglichen soll, die Laufzeit der Kernkraftwerke über 40 Jahre zu verlängern, sofern keine sicherheitsrelevanten Einwände dagegen sprechen.

5. Jan. 2010

Laut dem Industrieministerium soll mit der Revision des Kernenergiegesetzes mehr «Transparenz und Stabilität» bei den Erneuerungen der Betriebsbewilligungen geschaffen werden. Die Gesetzesvorlage schlägt zwei Verfahren zur Betriebsverlängerung vor, je nach Betriebsalter eines Kernkraftwerks.

«Ausserordentliches Verfahren» für Laufzeiten über 40 Jahren

Ein «ordentliches Verfahren» kommt zum Zug, wenn die Betriebsbewilligung ausläuft, bevor das Kernkraftwerk 40 Betriebsjahre aufweist und ist dem heute bestehenden Verfahren ähnlich: Der Kernkraftwerksbetreiber stellt einen Antrag zur Laufzeitverlängerung bis zum Erreichen der ordentlichen Betriebsdauer von 40 Jahren, den die Kernenergieaufsichtsbehörde – der Consejo de Seguridad Nuclear (CSN) – begutachtet. Danach erarbeitet der CSN einen Bericht, der bei einem negativen Bescheid gesetzlich bindend ist und bei einem positiven Beschluss an rechtlich bindende Bedingungen geknüpft sein kann. Als letzten Schritt fasst das Industrieministerium den Beschluss. Alle noch in Betrieb stehenden Kernkraftwerke Spaniens – mit Ausnahme von Santa Maria de Garona – besitzen eine Betriebsbewilligung, die zwischen 2010 und 2014 ausläuft, bevor sie ihre Auslegungslebensdauer von 40 Jahren erreicht haben werden. Diese Anlagen werden laut Industrieministerium mindestens einmal einen Antrag zur Betriebsverlängerung nach dem «ordentlichen Verfahren» stellen dürfen.

Ab 2021, dem Jahr in dem Almaraz-1 – nach Santa Maria de Garona das älteste Kernkraftwerk Spaniens – 40 Jahre erreicht haben wird, müssen Kernkraftwerksbetreiber eine weitere Laufzeitverlängerung nach dem in der Gesetzesrevision vorgeschlagenen neuen «ausserordentlichen Verfahren» beantragen. Es soll mehrere Stufen umfassen und beginnt mit einem Antrag des Industrieministeriums und nicht der Betreiber.

Revision der Kernenergiehaftung

Innerhalb der Revision des Kernenergiegesetzes hat der Ministerrat zudem Anpassungen in der Kernenergiehaftung genehmigt. Die obligatorische Versicherungsdeckung durch den Anlageninhaber von bisher nur EUR 150 Mio. wird an die revidierten internationalen Haftungs-Übereinkommen festgelegte Summe von EUR 1200 Mio. angepasst.

Die Cortes Generales, das spanische Parlament, muss der Gesetzesrevision noch zustimmen.

Zwischenlager

Das Industrieministerium berichtete zudem über das Ausschreibeverfahren, um einen Standort für ein Zwischenlager für hochaktive Abfälle (Almacén Temporal Centralizado, ATC) auszuwählen. Bis zum 29. Januar 2010 können sich interessierte Gemeinden bewerben. Rund 100 Gemeinden hätten sich bereits über das 700-Millionen-Euro-Projekt informiert, das nicht nur den Bau des Zwischenlagers, sondern auch ein Zentrum zur Erforschung von radioaktiven Abfällen, einen Industriepark und eine Wohnsiedlung für die Mitarbeiter beinhaltet, erklärte das Industrieministerium.

Quelle

M.A. nach spanischem Industrieministerium, Medienkonferenz und Presseinformation, 23. Dezember, und offizielles Staatsbulletin, 29. Dezember 2009

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