Spanien: Rekurs gegen vorzeitige Schliessung von Santa Maria de Garona

Die Nuclenor SA, die Betreiberin des spanischen Kernkraftwerks Santa Maria de Garona, hat am 19. Juli 2011 einstimmig beschlossen, das Urteil der Audiencia Nacional an den Obersten Gerichtshof weiterzuziehen. Die Audiencia Nacional hatte den Beschluss des Ministerio de Industria, Turismo y Comercio, die Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Santa María de Garona nur bis zum 6. Juli 2013 zu verlängern, bestätigt.

5. Aug. 2011

Die Nuclenor reichte im Herbst 2009 Klage gegen das Ministerium ein. Dieses hatte beschlossen, die Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Santa Maria de Garona lediglich um vier Jahre, also bis 2013, zu verlängern, obwohl die Aufsichtsbehörde, der Consejo de Seguridad Nuclear (CSN), eine zehnjährige Verlängerung empfohlen hatte. Die Audiencia Nacional stellte sich Mitte Juli 2011 hinter den von der Gesamtregierung getragenen Beschluss des Ministeriums. Nun geht die Nuclenor vor den Obersten Gerichtshof. Sie ist der Ansicht, der Entscheid des Ministeriums sei rein politisch motiviert. Santa Maria de Garona erfülle alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen, um weiterhin sicher betrieben werden zu können.

Quelle

M.A. nach Nuclenor, Medienmitteilung, 21. Juli 2011

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