Spanien: vorzeitige Schliessung von Santa Maria de Garona bestätigt

Die spanische Audiencia Nacional – in der Hierarchie der spanischen Gerichte gleich unterhalb des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) angesiedelt – hat am 14. Juli 2011 entschieden, dass der Beschluss des Ministero de Industria, Turismo y Comercio, die Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Santa Maria de Garona nur bis zum 6. Juli 2013 zu verlängern, rechtens sei.

19. Juli 2011

Santa Maria de Garona (BWR, 446 MW) – das älteste noch in Betrieb stehende Kernkraftwerk Spaniens – hat 1971 die kommerziellen Stromerzeugung aufgenommen. Obwohl die Aufsichtsbehörde, der Consejo de Seguridad Nuclear (CSN), der Regierung empfohlen hatte, die Betriebsbewilligung für die Anlage bis 2019 zu verlängern, entschied das Ministerium, diese nicht über das Jahr 2013 hinaus zu gewähren. Dagegen hatte die Nuclenor SA, die Betreiberin von Santa Maria de Garona, rekurriert. Spanien kennt keine rechtlichen Laufzeitbeschränkungen.

Weitere rechtliche Schritte angekündigt

Die Nuclenor erklärte auf ihrer Website, sie warte die Beurteilung des Urteils durch ihre Juristen ab, bevor sie über «Massnahmen und geeignete rechtliche Schritte» entscheide. Santa Maria de Garona erfülle alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen, um weiterhin sicher betrieben werden zu können, erklärte das Unternehmen weiter. Das Urteil stelle die Sicherheit der Anlage auch gar nicht in Frage. Es sei ein rein politischer Entscheid, wiederholte die Nuclenor.

Auch das Foro de la Industria Nuclear Espanola kritisierte das Urteil. Es gäbe keinen technischen Grund für die vorzeitige Schliessung von Santa Maria de Garona. Weltweit seien über 90 Kernkraftwerkseinheiten des gleichen Typs in Betrieb.

Quelle

M.A. nach Nuclenor und Foro de la Industria Nuclear Espanola, Medienmitteilungen, 14. Juli 2011

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