"Strom ohne Atom" und "Moratorium plus": Unterschriften eingereicht

Am 28. September 1999 wurden die Atomausstiegs-Initiativen "Strom ohne Atom – Für eine Energiewende und die schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke" und "Moratorium plus – Für die Verlängerung des Atomkraftwerk-Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos" mit 120'211 respektive 120'735 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei fristgerecht eingereicht, nachdem die Texte der Initiativen Ende März 1998 (Bulletin 7-8/1998) publiziert worden waren.

27. Sep. 1999

"Strom ohne Atom" verlangt die Stilllegung von Beznau-1, -2 und Mühleberg spätestens zwei Jahre nach Annahme der Initiative, von Gösgen und Leibstadt spätestens nach jeweils 30 Betriebsjahren und den sofortigen Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung. Die Initiative "Moratorium plus" tangiert - im Gegensatz zum laufenden Moratorium 1990-2000 - auch die schon bestehenden Kernkraftwerke: Ihre Betriebsdauer sowie nukleare Leistungserhöhungen sollen zusätzlichen, einschneidenden politischen Auflagen unterstellt werden. Zudem soll das bestehende Moratorium, das heisst die Aussetzung der Bewilligung neuer Atomenergieanlagen, um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Am Tag der Einreichung der beiden Initiativen veröffentlichte die SVA ein Pressecommuniqué mit folgendem Wortlaut: "Die Initiativen 'Moratorium plus' und 'Strom ohne Atom' stehen aus der Sicht einer realistischen Zukunftsplanung und einer umweltgerechten Stromversorgung völlig schief in der Landschaft... Ausgerechnet die Schweiz - die als erstes europäisches Land das Protokoll von Kyoto unterzeichnet und sich zur wesentlichen Senkung der Treibhausgas-Emissionen in den kommenden Jahren verpflichtet hat - soll nach dem Willen der Initianten aus der praktisch treibhausgasfreien Kernenergie aussteigen. Quer in der Landschaft liegen die Initiativen laut SVA auch deshalb, weil im internationalen Trend, vor allem in den USA und in Japan, die Nutzung bestehender Kernkraftwerke im Interesse einer konkurrenzfähigen und ökologisch vorteilhaften Stromversorgung verlängert und nicht beschränkt wird."

Quelle

H.R.

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