USA: Gericht stoppt Gebührenerhebung für nukleare Abfälle

Das amerikanische Department of Energy (DOE) darf von den Energieversorgungsunternehmen keine Gebühren mehr für die Entsorgung des nuklearen Abfalls verlangen, bis es entschieden hat, wie ausgediente Brennelemente entsorgt werden sollen. Dies hat der Court of Appeals für den District of Columbia in einem Urteil festgehalten.

2. Dez. 2013

Die National Association of Regulatory Utility Commissioners (Naruc) – die Vertreterin der State Public Service Commissioners, welche die Versorgungs-Netzwerkbetreiber in den Bundesstaaten beaufsichtigen – und das Nuclear Energy Institute (NEI) hatten im März 2011 gegen das DOE geklagt, weil es weiterhin Gebühren für den nuklearen Abfall einzog, obwohl das Projekt Yucca Mountain zum Bau eines geologischen Langzeitlagers für zivile hochaktive Abfälle und bestrahlte Kernbrennstoffe eingestellt worden war.

Die Finanzierung des Yucca-Mountain-Projekts im Bundesstaat Nevada wird mit einer Gebühr von 0,1 Cents je kWh Nuklearstrom sichergestellt. Gegenwärtig kommen so jährlich rund USD 750 Mio. (CHF 679 Mio.) zusammen. Die Kernkraftwerksbetreiber – und damit die Konsumenten – haben bis heute insgesamt mehr als USD 30 Mrd. (CHF 27 Mrd.) in diesen Abfallfonds einbezahlt.

Die Regierung war beauftragt, mit diesen Geldmitteln bis 1998 ein zentrales Langzeitlager zu schaffen. Nachdem Präsident Barack Obama im Mai 2009 erklärt hatte, der Standort Yucca Mountain sei keine brauchbare Option für die langfristige Lagerung der ausgedienten Abfälle, zog das DOE das Bewilligungsgesuch zum Bau des geologischen Langzeitlagers zurück. Die Nuclear Regulatory Commission (NRC) entschied ihrerseits, das Gesuch nicht mehr weiter zu bearbeiten. Bis zu diesem Zeitpunkt waren rund USD 7 Mrd. (CHF 6,3 Mrd.) ausgegeben. Im August 2013 kam der Court of Appeals zum Schluss, die NRC habe sich mit ihrem Sistierungsentscheid nicht an das Gesetz gehalten und müsse das Gesuch fertig beurteilen. Die NRC habe dafür bereits USD 11,1 Mio. (CHF 10,4 Mio.) an gebundenen Mitteln erhalten.

Nun forderte der Court of Appeals das DOE einstimmig auf, dem Kongress einen Vorschlag zu unterbreiten, um die Gebührenerhebung zu sistieren, bis das DOE die Nuclear Waste Policy Act erfüllt oder bis der Kongress ein neues Abfallentsorgungsprogramm in Kraft gesetzt hat.

Kläger erfreut

Das NEI und die Naruc begrüssten das Gerichtsurteil. Naruc-Geschäftsführer Charles Gray erklärte, der Entscheid sei eine gute Nachricht für die Konsumenten von Strom aus Kernkraftwerken: «Abgesehen vom politischen Streit um das geplante Endlager in Yucca Mountain sollten die Steuerzahler nicht für ein Projekt zahlen müssen, das die Bundesregierung eingestellt hat.» Ellen Ginsberg, Leiterin Rechtsdienstes beim NEI, erklärte: «Der Gerichtsentscheid sollte den Kongress anspornen, das nukleare Entsorgungsprogramm der Regierung zu reformieren.» Das NEI ermutige den Kongress, ein neues Abfallbehördenorgan zu schaffen und es mit den notwendigen Befugnissen und Mitteln auszustatten, um die in der Nuclear Waste Policy Act ursprünglich festgeschriebenen Ziele zu erreichen.

Quelle

M.A. nach Naruc, Medienmitteilung, 19. November, und NEI, Medienmitteilung, 21. November 2013

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