Vereinbarung besiegelt deutsche Kernenergie-Sonderlösung

Die grossen deutschen Energieversorger E.ON, RWE, EnBW und HEW haben am 11. Juni 2001 zusammen mit der Bundesregierung eine Vereinbarung zum weiteren Betrieb der Kernkraftwerke unterzeichnet.

11. Juni 2001

Die Rahmenbedingungen dafür wurden vor einem Jahr festgelegt und beinhalten als wesentlichen Punkt, dass die deutschen Kernkraftwerke zusammen noch rund 2600 TWh Strom erzeugen dürfen. Nach Dietmar Kuhnt, Vorstandsvorsitzender der RWE, verfolgt die Elektrizitätswirtschaft mit ihrer Unterschrift ein klares Ziel: "Sie will die Kernenergie so lange wie möglich und zwar politisch ungestört nutzen." Die Vereinbarung beseitige nicht die unterschiedlichen Auffassungen der rot-grünen Bundesregierung und der Elektrizitätswirtschaft über die friedliche Nutzung der Kernenergie, für die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer sei sie aber die beste aller möglichen Alternativen.
Das Deutsche Atomforum begrüsst die Unterzeichnung der Vereinbarung und hält sie für einen
vertretbaren Kompromiss. Sie stelle den ungestörten Betrieb der Kernkraftwerke noch für lange Zeit
sicher und beende eine über viele Jahre ideologisch und fundamentalistisch geführte Debatte. Das Atomforum betont, der hohe Sicherheitsstandard der deutschen Kernkraftwerke sei weltweit anerkannt, der ökologische Wert dieser Technologie für den Klimaschutz stehe ausser Frage und der in Deutschland eingeschlagene Weg stelle eine nationale Sonderlösung dar, die international nicht Schule machen werde.
Im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Regierung und den Energieversorgungsunternehmen hat sich die RWE verpflichtet, auf die Wiederinbetriebnahme von Mülheim-Kärlich zu verzichten. Am 12. Juni hat die RWE beim Umweltministerium des Bundeslandes Rheinland-Pfalz die Stilllegung für das Kernkraftwerk beantragt. Der 1219-MW-Druckwasserreaktorblock ging 1987 in Betrieb und wurde 1988 nach einer Produktion von nur 10 TWh abgestellt, weil die Erste Teilgenehmigung aufgehoben wurde. Gegen eine neue Genehmigung klagten mehrere Gemeinden und Privatpersonen erfolgreich. Grund für die Aufhebung waren formaljuristische Fehler beim Bewilligungsverfahren. Das KKW liegt auf einer Verwerfungslinie zwischen Tuff und Lehm. Mögliche Folgen eines Erdbebens seien nicht gründlich und kritisch genug bewertet worden. Die RWE geht davon aus, dass mit dem Abbau von Mülheim-Kärlich 2003 begonnen werden kann und dieser rund 10 Jahre beanspruchen wird.

Quelle

M.S. nach RWE und Deutsches Atomforum, Medienmitteilungen, 11. und 12. Juni 2001

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