Vernehmlassung für das Bundesgesetz über die Stromversorgung eröffnet

Der Bundesrat hat am 30. Juni 2004 den Entwurf für das Bundesgesetz über die Stromversorgung in die Vernehmlassung geschickt.

4. Juli 2004

Die Liberalisierung des Strommarktes in der Schweiz soll in zwei Schritten erfolgen: Ab 2007 werden nach dem Willen des Bundesrats Industriebetriebe und stromintensive Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100'000 kWh ihren Stromlieferanten frei wählen können. Nach weiteren fünf Jahren soll der Markt dann vollständig geöffnet werden. Dazu braucht es allerdings einen entsprechenden Entscheid der Bundesversammlung, der dem fakultativen Referendum untersteht. Die Vernehmlassung des neuen Stromversorgungsgesetzes dauert bis 30. September 2004.
Die Vorlage ist eine Antwort auf die Situation nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG)im Herbst 2002, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mitteilt. Von März 2003 bis Juni 2004 hat sich die vom Uvek eingesetzte Expertenkommission für eine Elektrizitätswirtschaftsordnung mit der gesetzlichen Neuordnung der schweizerischen Elektrizitätsversorgung befasst. Wesentliche Rahmenbedingungen für die Ausarbeitung des Entwurfs bildeten der Bundesgerichtsentscheid von Mitte 2003, wonach die Marktöffnung auf Basis des Kartellgesetzes grundsätzlich möglich ist, die volle Strommarktöffnung in der EU am 1. Juli 2007, das Inkrafttreten der europäischen Verordnung über die Transite am 1. Juli 2004 sowie der Stromausfall vom 28. September 2003 in Italien.

Quelle

D.S. nach Uvek, 5. Juli 2004

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