Wintersession 2008: zahlreiche parlamentarische Vorstösse zur Kernenergie
In der Wintersession 2008 der Eidgenössischen Räte wurden fünf parlamentarische Vorstösse zur Kernenergie eingereicht. Sie befassen sich mit den Aufwendungen des Bundes für die Kernenergie, der SBB-Beteiligung an Kernkraftwerken, den Klimaauswirkungen neuer Kernkraftwerke sowie mit Fragen zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle.
Die Interpellation «Aufwendungen des Bundes für Atomenergie» (08.4035) von NR Daniel Vischer befasst sich mit der finanziellen Unterstützung des Bundes für die Fusions- und Kernenergieforschung, für die Internationale Atomenergie-Organisation, für die Nagra sowie für die Förderung von Biomasse und Solarenergie.
Die Interpellation «Klimaauswirkungen neuer Atomkraftwerke in Gösgen, Mühleberg und Beznau» (08.4021) von NR Geri Müller (G/AG) stellt die Frage der Wärmeabgabe der Kernkraftwerke, deren Auswirkungen auf den Kanton Aargau und auf die Entwicklung des Wasserbedarfs ins Zentrum.
NR Bastien Girod (G/ZH) reichte zwei Interpellationen ein. Die Interpellation «Beurteilung des Entsorgungsnachweises» (08.3978) stellt Fragen bezüglich der Beurteilung des Oberbauenstocks als geeigneter Standort für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und eine allfällige Überarbeitung des Entsorgungsnachweises. Die Interpellation «SBB-Beteiligung an AKWs» (08.3899) befasst sich mit der Beteiligung der SBB an Kernkraftwerken in der Vergangenheit und in Zukunft sowie mit möglichen Investitionen in alternative Energien und Wasserkraft.
Die Motion «Standortgebiete für ein Tiefenlager. Ausweitung der sozioökonomischen Studien» (08.3892) von NR Thomas Hurter (SVP/SH) fordert, dass sozioökonomische Studien an allen sechs vorgeschlagenen Standortgebieten für die Lagerung radioaktiver Abfälle vorgenommen werden.
«Erneuerbare Energien und Energieeffizienz dank Kernenergie»
Bereits in der Herbstsession 2008 eingereicht wurde die Motion «Erneuerbare Energien und Energieeffizienz dank Kernenergie» (08.3688) von NR Maurice Chevrier (CVP/VS). Er bittet den Bundesrat, die Gesetzgebung betreffend Kernenergie so anzupassen, dass die Baubewilligung für ein neues Kernkraftwerk an eine bedeutende Investition des Eigentümers oder Gesuchstellers in die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien gebunden wird. Der Bundesrat beantragt in seiner Antwort vom 12. Dezember 2008 die Ablehnung der Motion. Aus Sicht des Kernenergiegesetzes sei eine direkte Verpflichtung der Betreiber im Rahmen des Kernenergiegesetzes bzw. der Bewilligungsverfahren abzulehnen. Sie sei sachfremd und bedeute zudem einen kaum zu rechtfertigenden Eingriff in die Investitionspolitik der betroffenen, privaten Kraftwerksgesellschaften, erläutert der Bundesrat seinen Entscheid.
Quelle
D.S. nach Parlamentsdatenbank, Januar 2009