Bundesumweltminister entscheidet erneut gegen Brunsbüttel

Der deutsche Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hat am 5. Mai 2009 einen Antrag der Vattenfall abgelehnt, die Laufzeit des zurzeit abgeschalteten Kernkraftwerks Brunsbüttel durch Übertragung von Strommengen aus dem Kontingent von Krümmel zu verlängern.

10. Mai 2009

Laut Gabriel hat ein Sicherheitsvergleich beider Anlagen ergeben, dass das Kernkraftwerk Brunsbüttel «über noch weniger Sicherheitsreserven verfügt als der seit einem Transformatorbrand am 28. Juni 2007 ebenfalls abgeschaltete Reaktor Krümmel». Zur Sicherstellung der Energieversorgung im norddeutschen Raum und zum Klimaschutz sei keine Strommengenübertragung erforderlich, teilte das Bundesumweltministerium (BMU) mit.

Beide Anlagen gehören der Vattenfall. Das Unternehmen hatte im Mai 2007 beim BMU beantragt, Strommengen von 15 TWh vom jüngeren Kernkraftwerk Krümmel auf das ältere Brunsbüttel zu übertragen. Damit würde die Laufzeit von Brunsbüttel um rund zweieinhalb Jahre verlängert.

Übertragung von «neu» auf «alt» nicht ohne Zustimmung

Laut dem deutschen Atomgesetz wird die Laufzeit für jedes deutsche Kernkraftwerk nach der Strommenge bemessen, die es noch erzeugen darf. Nach deren Produktion erlischt die Betriebserlaubnis. Diese Reststrommengen wurden für alle deutschen Kernkraftwerke im Atomgesetz festgelegt. Es ist gesetzlich erlaubt, Strommengen zustimmungsfrei von älteren auf jüngere Kernkraftwerke zu übertragen. Im umgekehrten Fall muss jedoch das BMU im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium dieser Übertragung zustimmen.

Rechtliche Schritte

Die Vattenfall will juristisch gegen die Ablehnung einer längeren Laufzeit für das Kernkraftwerk Brunsbüttel durch das BMU vorgehen. «Wir werden den Bescheid gerichtlich überprüfen lassen», sagte eine Unternehmenssprecherin gegenüber der «Welt Online». Bedenken über die Sicherheit des derzeit abgeschalteten Kraftwerks wies sie zurück.

Gericht stützt Entscheide Gabriels

Am 26. März 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits eine weitere Reststrommengen-Ablehnung durch das BMU bezüglich Brunsbüttel bestätigt. Die Anlagenbetreiberinnen RWE und Vattenfall beabsichtigten, Reststrommengen des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Biblis-A und Brunsbüttel zu übertragen. Beide Unternehmen hatten sich in Klagen gegen diese Ablehnungsbescheide auf ein in ihrem Auftrag erstelltes Rechtsgutachten gestützt. Auf das gleiche Rechtsgutachten berufen sich die RWE, die Vattenfall und die EnBW in verwaltungsgerichtlichen Klagen, wonach bei den drei Anträgen auf Strommengenübertragung von neueren auf ältere Anlagen lediglich wirtschaftliche Gründe berücksichtigt werden sollen. Gabriel rechnet fest damit, dass diese Klagen ebenfalls abgewiesen werden: «Denn mit dem im Atomgesetz geregelten Zustimmungserfordernis soll sichergestellt werden, dass eine betriebswirtschaftliche Optimierung nicht zu Lasten der Sicherheit geht».

Quelle

M.A. nach BMU, Pressemitteilung, 5. Mai 2009

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