Deutscher Energiekonzern klagt gegen Bundesumweltministerium

Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat am 22. März 2007 beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage gegen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingereicht. Grund für die Klage ist, dass das BMU bis heute nicht über den Antrag auf Reststrommengenübertragung auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim 1 (Neckar-1), entschieden hat.

26. März 2007

Am 21. Dezember 2006 hatte die EnKK beim BMU die Übertragung von 46,9 Mrd. kWh Reststrom vom Kernkraftwerk Neckar-2 auf das Kernkraftwerk Neckar-1 beantragt. Mit der Übertragung dieser Reststrommenge würde sich die Betriebszeit für Neckar-1 rechnerisch um acht Jahre verlängern. Für Neckar-2 würde sich durch die Abgabe der Reststrommenge die Betriebszeit um rund fünf Jahre verkürzen. Beide Kraftwerksblöcke könnten damit bis zum Jahr 2017 laufen.

Da laut EnKK keine sachlichen Gründe für eine Verzögerung des Verfahrens bestehen, soll jetzt das Gericht über den Antrag der EnKK entscheiden. Die Klage sei die einzige Möglichkeit, einer weiteren Verzögerung entgegenzuwirken, schreibt die EnKK. «Im Interesse unseres Unternehmens und unserer Mitarbeiter, aber auch unserer Kunden und unserer Umwelt brauchen wir jetzt so schnell wie möglich Planungssicherheit im Sinne der aus unserer Sicht eindeutigen Rechtslage», so Hans-Josef Zimmer, Vorsitzender der Geschäftsführung der EnKK.

Quelle

M.A. nach EnBW, Pressemitteilung, 22. März 2007

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