Polen: Grenzüberschreitende Konsultationen für SMR BWRX-300 beginnen

Das polnische Unternehmen Orlen Synthos Green Energy (OSGE) macht Fortschritte bei der Planung von mehreren kleinen, modularen Reaktoren (SMRs) des Typs BWRX-300 von GE Hitachi Nuclear Energy (GEH). Für Stawy Monowskie in Südpolen – einer von sechs bzw. sieben geplanten Standorten – wurde nun das erste grenzüberschreitende Konsultationsverfahren für einen SMR in Europa eingeleitet.

15. Sep. 2023
Das Aussenministerium unterstützt Länder wie Polen
Am 7. September 2023 gab das polnische Unternehmen Orlen Synthos Green Energy (OSGE) bekannt, dass es bei seinem Vorhaben zum Bau mehrerer SMR auch vom amerikanischen Aussenministerium im Rahmen des Projekts «Phoenix» unterstützt wird. Phoenix soll den Übergang von Energie aus Kohlekraftwerken zu sauberer Energie aus SMR fördern und ist Teil des Programms «Foundational Infrastructure for Responsible Use of Small Modular Reactor Technology» (FIRST).
Quelle: Mitteilung des Sondergesandten des Präsidenten für Klima, John Kerry auf X (vormals Twitter)

Auf Social Media hat OSGE Anfang September 2023 bekanntgegeben, dass das polnische General Directorate for Environmental Protection (GDOŚ) grenzüberschreitende Konsultationen im Zusammenhang mit dem OSGE-Projekt in Stawy Monowskie in Südpolen eingeleitet habe. Dort soll der erste BWRX-300 von GEH gebaut werden. «Dies ist das erste grenzüberschreitende Konsultationsverfahren für einen kleinen, modularen Reaktor (SMR) in Europa», schrieb OSGE dazu und ergänzte «Als Ergebnis des von OSGE eingereichten Antrags erkennt GDOŚ an, dass die Konsultationen mit der Tschechischen Republik und der Slowakei begründet sind.» Auch Österreich habe seine Bereitschaft zur Teilnahme an den Konsultationen bekundet. Diese Konsultationen werden auf Grundlage der Espoo-Konvention durchgeführt und seien gemäss GDOŚ somit gerechtfertigt.

Überblick über die Fortschritte im SMR-Projekt von OSGE
Im April 2023 gab OSGE sieben Standorte in Polen bekannt, an denen es mehrere BWRX-300 bauen will und dazu die potenziellen Standorte nun mittels (geologischer) Untersuchungen auf ihre Eignung überprüft: Stawy Monowskie, Włocławek, Ostrołęka, Dąbrowa Górnicza, Nowa Huta, die Sonderwirtschaftszone Tarnobrzeg – Stalowa Wola – und der Raum Warschau. Am 27. April hatte OSGE für diese Standorte (mit Ausnahme von Warschau) insgesamt sechs Anträge für einen Grundsatzentscheid beim polnischen Ministerium für Klima und Umwelt eingereicht. Auch für einen SMR von NuScale hatte ein anderes polnisches Unternehmen im April einen Antrag auf Grundsatzentscheid gestellt. Im Mai 2023 gab der Präsident der polnischen Atomenergiebehörde Państwowa Agencja Atomistyki (PAA) seine Stellungnahme zur geplanten Sicherheitsanalyse von OSGE für den BWRX-300 ab. Das SMR-Projekt von OSGE wird vom amerikanischen Aussenministerium im Rahmen des Projekts «Phoenix» unterstützt, wie das Unternehmen am 7. September 2023 bekanntgab.

Zudem leitete das GDOŚ bereits für drei Standorte auf Antrag von OSGE eine Umweltverträglichkeitsprüfung ein: im Juni für den Standort Stawy Monowskie für den Bau von bis zu vier BWRX-300 mit einer Gesamtkapazität von bis zu 1300 MWe, im August für Włocławek für bis zu sechs SMRs mit einer Gesamtkapazität von bis zu 2000 MWe und Anfang September für Ostrołęka für bis zu vier SMRs mit einer Gesamtkapazität von bis zu 1300 MWe.

Espoo-Konvention stellt Einbezug der Nachbarländer sicher
Im Rahmen des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – kurz Espoo-Konvention genannt – ist Polen als Mitgliedstaat verpflichtet, bei Projekten mit möglicherweise erheblichen negativen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen die betroffenen Nachbarländer frühzeitig zu konsultieren. Diese erhalten so die Möglichkeit zur Stellungnahme, einschliesslich öffentlicher Anhörungen, gemäss den in dem betreffenden Land geltenden Rechtsvorschriften. Ziel ist es, die Transparenz bei der Durchführung von Vorhaben, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, aufrechtzuerhalten und fundierte Entscheidungen über die Bedingungen für die Durchführung solcher Vorhaben zu treffen, wobei auch Überlegungen berücksichtigt werden, die über die nationalen Grenzen hinausgehen.

Quelle

B.G. nach OSGE, Mitteilungen auf X (vormals Twitter), 1., 4. und 7. September, 22. und 31. August, 15. Juni, 23. Mai, 27. April 2023 (Anträge Grundsatzentscheid); OSGE, Mitteilung auf LinkedIn, 1. September 2023; PAA, Stellungnahme, 23. Mai 2023

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